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Tiscali Mahung für 2002


07.05.2004 22:32 - Gestartet von mcbootsy
hallo!

habe heute eine mahnung über offene posten von tiscali für angebliche onlinegebühren für den zeitraum 31.3.02-28.5.02 über 26,99 erhalten.

dieser betrag beinhaltet bereits mahngebühren über 6 € außerdem bankrücklaufkosten über 7 €.

kann mich absolut nicht daran erinnern in besagtem zeitraum deren dienstleistung in anspruch genommen zu haben.

und wieso fordert eine angeblich seriöse firma einen betrag aus dem jahr 2002 2 jahre später ein?


wie kann ich dagegen vorgehen und wie sind meine chancen???

hat tiscali zufällig etwas mit der 01019 zu tun? von denen erhielt ich nämlich auch vor kurzem eine mahnung. (jedoch wohl ungerechtfertigt; da dort ein betrag aus dem jahr 2001 angemahnt wurde, der bereits verjährt ist)
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[1] TiscaliPussies antwortet auf mcbootsy
09.05.2004 13:24
und wieso fordert eine angeblich seriöse firma einen betrag
Einfache Antwort:
Tiscali ist keine seriöse Firma:

Im grossen Stil werden Kündigungen ignoriert, damit sehen die Zahlen besser aus gegenüber der Muttergesellschaft und dann werde die Leute kräftig abgemahnt... Soviel wie sich unter google:"tiscali creditreform" findet, ist Tiscali dieses "Problem" seit Jahren bekannt.

Die grosse Mehrheit dürfte Angst bekommen, erst recht nach diesen aggressiven, unfairen und unbegründeten Mahnschreiben und lieber noch ein paar Monate mehr zahlen (plus sehr lukrative "Mahngebühren"), eine Minderheit wehrt sich per Einschreiben/Rechtsanwalt, woraus Tiscali ebenso routinemäßig "oh, das war ein Versehen" sagt.

Illegal ist übrigens auch, daß Creditreform Ihre Briefe routinemäßig 4-5 Tage vordatiert gegen das tatsächliche Versendedatum. Oder war's bei Euch anders?!?

Ne Handvoll "Entschuldigungsbriefe" gegen ne Menge illegaler Einnahmen:Mit anderne Worten: Es handelt sich hier nicht um ein Versehen oder Blödheit sondern um fortgesetzten Betrug. Eigentlich ein Fall für die Staatsanwaltschaft.

Aber Ihr könnt ja mal mit Tiscali selber sprechen:
Frau Birthe Leonhard (Tiscali "Customer Care", sehr witzig)
Tel. 06103-3798-900
Tel. 06103-916-650
oder 06103-916-0

einfach mal nach "tiscali dreieich 916" googlen, gibt ne Menge Nummern.

Ihr könnt der Geschäftsführung auch direkt mailen,
was Ihr von Ihnen denkt:

Carl.Muehlner@de.tiscali.com
Erhard.Seeger@de.tiscali.com
Birthe.Leonhard­t@de.tiscali.com

weitere Namen lassen sich nach diesem Schema ebenfalls leicht ermitteln. Oder tatsächlich mal Fälle sammeln und dann an die Staatsanwaltschaft plus Fachzeitschriften wenden, ist hier kein Jurastudent unter uns?

Viel Erfolg!

Thomas
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[1.1] mcbootsy antwortet auf TiscaliPussies
09.05.2004 17:11
danke für die hilfreichen e-mails und telefonnr.!!

und was ist wenn ich mich jetzt wirklich queerstelle?

wer liegt denn in solch einem fall überhaupt in der beweispflicht ob ich bei denen überhaupt in gefordertet höhe gesurft habe? (kann mich zum heutigen zeitpunkt jedenfalls nicht mehr daran erinnern ob ich mit denen mal was zu tun hatte...; habe auch gar keine unterlagen von denen)

was kann mir im schlimmsten fall passieren? bzw. kam tiscali mit solch einer dubiosen methode überhaupt schon mal vor gericht durch?
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[1.1.1] rixfm antwortet auf mcbootsy
12.06.2004 09:07
(1)
Verjährte Forderungen sind nicht unberechtigt.
Ein Gläubiger ist durchaus berechtigt, eine Forderung geltend zu machen, die verjährt ist.
Der Schuldner hat dann aber die Möglichkeit sich auf die Verjährung zu berufen.
Wem es spaß macht, der kann es zum äußeren kommen lassen (Mahnbescheid, Widerspruch, Klage) und sich dann auf die Verjährung berufen, dann trägt alle Kosten der Gläubiger.
[Man sollte sich dann aber schon sehr sicher sein!]

(2)
Wenn Tiscali tatsächlich eine Mahnbescheid schickt, sollte man widersprechen (je nach dem wie der Fall liegt, es gibt wahrscheinlich auch gerechtfertigte Forderungen), dann muß Tiscali seine Forderungen vor Gericht vertreten und beweisen. Hierzu reichen ein paar Rechnung nicht aus, es bedarf eines Nachweises, dass die in Rechnung gestellten Verbindungen tatsächlich von der Beklagten Person zu dem genannten Zeitpunkt gewollt getätigt wurden. Mir ist bis heute kein Fall bekannt, in dem Tiscali einen Mahnbescheid rausgeschickt hat. Mir ist auch nicht klar, wie Tiscali die Forderungen beweisen will (insbesondere da es ihr offensichtlich nicht erlaubt ist, die Verbindungsdaten noch zu speichern. Obwohl ich mir da nicht so sicher bin. Es gibt auch Meinungen, die davon ausgehen, dass die Daten auch gegen die Datenschutzbestimmungen gespeichert werden dürfen, so lange die Forderung nicht beglichen ist. Aus dieses Daten läßt sich aber auf keinen Fall ableiten, WER die Verbindungen initiert hat.



(ACHTUNG: Dies ist keine Rechtsberatung!]