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Tiscali Phone Flat - Einzelverbindungsnachweis?


18.12.2005 01:29 - Gestartet von Martin Ramsch
Grüß Euch,

eine Freundin hat das Tiscali-Komplettpaket mit
- Tiscali DSL 2000-Anschluss (also T-DSL-Resale)
- Tiscali DSL-Flatrate und
- Tiscali Phone-Flat

Wenn man sich im Tiscali-Kundencenter einloggt und vom Hauptmenü aus den Punkt „Einstellungen“ wählt, landet man auf der Seite „Einstellungen: Produkte und Services“. Dort werden bei Ihr aber nur folgende zwei Produkte gelistet:
- „Tiscali DSL-Anschluss 2000 v4“ und
- „Tiscali DSL Flat (ID 579)“

Von der Phone Flat keine Spur …

Sie möchte aber gerne einen Einzelverbindungsnachweis über die geführten Telefon-Gespräche! Insbesondere, da auf der ersten Rechnung ein Kostenpunkt über gut 4 Euro drauf war. Könnten Handytelefonate gewesen sein – oder auch eine Falschabrechnung … Sie würd's halt gerne genauer wissen!

So, wie ich den Aufbau des Kundencenter verstehe, müsste an der genannten Stelle im Kundencenter aber eigentlich die Phone-Flat stehen und rechts daneben dann der „einsehen“-Link für den Einzelverbindungsnachweis.

Wie sieht denn das bei Euch anderen Tiscali Phone-Flat-Nutzern aus?

Gibt's bei Euch im Kundencenter einen EVN für Telefonate?

Oder wie könnte man sonst an einen Telefon-EVN kommen?

Danke schon mal für alle Hilfen!

Ciao,
    Martin
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[1] Boacool antwortet auf Martin Ramsch
22.12.2005 16:48
Hallo,

wie kann man sich nur auf Tiscali einlassen, die Firma ist nicht sauber. Aber dieses werdet Ihr schon früh genug merken.
Es ist normal, dass man dort nicht das findet was man sucht und wenn man dann anruft,wenn man denn durchkommt,bekommt man Antworten, wo man nichts mit anfangen kann.
Wir haben alle Ärger mit Tiscali und wissen wovon wir Reden.
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[1.1] Martin Ramsch antwortet auf Boacool
22.12.2005 17:40
'Boacool' schrieb:
wie kann man sich nur auf Tiscali einlassen, die Firma ist nicht sauber. Aber dieses werdet Ihr schon früh genug merken.

Wen meinst Du mir 'Ihr'? Ich hab' nichts mit Tiscali zu tun ...

Es ist normal, dass man dort nicht das findet was man sucht und wenn man dann anruft,wenn man denn durchkommt,bekommt man Antworten, wo man nichts mit anfangen kann.

So geht's mir allerdings mit Deiner Antwort auch! :-)

Hast Du denn selbst die Tiscali Phone Flat? Und falls ja, bekommst Du einen Gesprächs-EVN?

Irgendwelche _konkreten_ Antworten zu den Fragen, die ich in
https://www.teltarif.de/forum/a-tiscali/231-...
habe, wären deutlich hilfreicher als allgemeines - und dadurch leider auch nutzloses - Lamentieren über Tisacli.

Wir haben alle Ärger mit Tiscali und wissen wovon wir Reden.

Na dann: wenn Du also weißt, wovon Du redest, kannst Du evtl. klären, ob es Tiscali Phone Flat-Kunden gibt, die einen Gesprächs-EVN bekommen?

Ciao,
Martin
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[1.2] RE: ich habe auch Ärger mit diesem 'Verein' hier mein Problem
cindi antwortet auf Boacool
24.01.2006 12:06
Hallochen,

mir geht es im Moment ebenfalls so wie Ihnen. Ich habe zuerst eine Rechnung trotz Kündigung erhalten, die die Resttage des Monats umfasste und den Folgemonat, September. Diese habe ich korrekt überwiesen. Trotzdem wurde weiter frech von meinem Konto abgebucht. Ich veranlasste eine Rückschrift. Ich schrieb mehrere Male an den Chef des "Vereins", bekam die Rücklastschriften in Rechnung gestellt und noch 10.- € Mahngebühr dazu. Jetzt möchte ich mich wehren, unzwar in einer Sammelklage und möchte dazu die Meinung weiterer Geschädigter lesen und diese evtl. verwenden.
Darum bitte ich mir zu schreiben, was unternehmt ihr in diesen Fällen konkret.

Ein einzelner Kampfgruß von Heike
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[1.2.1] Günter43 antwortet auf cindi
18.02.2006 02:00
Hallo

Kannst du die Kündigung nachweisen mit Einschreiben/Rückschein und hast der Abbuchung widersprochen, dann reicht das.
Klage oder Sammelklage ist doch blöd, las die doch Klagen das ist billiger und kostet denen Geld.

Wichtig ist nur der Beweis 100% (oben) dann kann dir vor Gericht nichts passieren.

Allerdings würde ich dann beim nächsten, unerlaubten abbuchen, Anzeige wegen Betrug bei der Polizei machen.
(Kostet dich auch nix, und ich wette du hast ruhe)

Achtung an alle sollte jedoch ein Gerichtlicher Mahnbescheid kommen, unbedingt in der angegebenen Frist
Widersprechen. (und an das genante Gericht zurück senden)

Sollte die Frist versäumt werden, haben die einen Titel, und schicken einen Gerichtvollzieher, und aus die Maus!
Das ist dann so als man vor Gericht verloren hat.

Mail: guenter-info@t-online.de