Benutzer yellow05 schrieb:
Wie seht ihr das und wie sollten wir uns verhalten?
du hast eine Rechnung gekriegt?
die Verjährung ist (IMHO) 2 Jahre ab JAhresende des Jahres in dem die Leistung erbracht wurde.
Wenn du die Leistung bereits beglichen hast besteht ja kein Problem, wenn nicht auch nicht.